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Verbrennen von Abfällen
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass das Verbrennen von Müll und sonstigen Gegenständen innerhalb der Ortslage und auch im Außenbereich verboten ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Geldstrafen geahndet werden.
Verbandsgemeinde Hauenstein
Ordnungsamt