Klimaschutz Südwestpfalz | Bürgerinfo zum neuen Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbestätigung: Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundes-meldegesetz und muss den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Somit muss seit dem 01. November 2015 bei jedem Einzug und in einigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden. Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Wohnungsgeberbestätigung. Wohnungsgeber: Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber kann jedoch auch der Wohnungseigentümer sein oder auch Hauptmieter, die Wohnungen oder Zimmer untervermieten. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Das Formular der Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt, an der Pforte und HIER auf unserer Homepage. | Kontakt Verbandsgemeinde Hauenstein Schulstraße 4 76846 Hauenstein Telefon: 0 63 92-91 50 Telefax: 0 63 92-91 51 60 poststelle@hauenstein.rlp.deNehmen sie HIER Kontakt mit uns auf! Öffnungszeiten Montag - Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Nofall-Nummern Notruf 110
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Gift-Info Universitäsklinik Homburg 06841/19240 Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke des Caritas-Verbandes, Klosterstr.9a, 66953 Pirmasens, Tel.: 06331/8864 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Diak.Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz, Waisenhausstr.5, 66954 Pirmasens, Tel.: 06331/534-240 Frauen-Notruf bei Vergewaltigung und sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Tel.: 06332/19740 |