Klimaschutz Südwestpfalz | Lärmaktionsplan 2018 für die Verbandsgemeinde Hauenstein
Die
Verbandsgemeinde Hauenstein ist im Rahmen der Umsetzung der
Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die
EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche
Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.
Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden
Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind in Rheinland-Pfalz die
Verbandsgemeinden. Die Lärmkarten sind im Internet veröffentlicht unter http://umgebungslaerm.rlp.de/laermkarten. Der
Lärmaktionsplan hat das Ziel, für sogenannte Hauptverkehrsstraßen, das sind
klassifizierte Straßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3
Millionen Kfz (rund 8.200 Kfz/Tag) die Lärmbelastung der Bevölkerung zu
vermindern. In der Verbandsgemeinde Hauenstein erreichen die B 10 und B 427
(Ortsdurchfahrt Hinterweidenthal) diesen Schwellenwert. Weitere
Straßenabschnitte (L 495 Hauenstein bis Lug, K 91 Lug und K 56 Wilgartswiesen)
wurden nachkartiert. Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung sind bspw.
Geschwindigkeitsbeschränkungen oder der Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge
sowie die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die Erstellung des Lärmaktionsplans
erfolgte mit der Unterstützung des schalltechnischen Beratungsbüros GSB aus
Sankt Wendel. Der Verbandsgemeinderat hat den Lärmaktionsplan 2018 in der finalen Fassung am 07.05.2019 beschlossen. Im Folgenden finden Sie den „Bericht zur Information der Öffentlichkeit und Weiterleitung an die Europäische Kommission“ sowie den „Erläuterungsbericht und Maßnahmenkatalog“.
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