Gemeinsam für eine saubere Landschaft

Gemeinsam für eine saubere Landschaft: Klare Regeln für Müll und Grundstücke im Außenbereich

Wilde Müllablagerungen in der freien Landschaft sind nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch Umwelt und Natur belasten. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz stellt immer wieder fest, dass im Außenbereich Abfälle gelagert und Gegenstände dauerhaft abgestellt werden. Der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Seibel bittet deshalb die Bürger darum, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Landschaft sauber bleibt. Gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten.

„Wir haben im Landkreis viele Möglichkeiten geschaffen, Abfälle unkompliziert und teilweise kostenlos oder gegen geringe Gebühren ordnungsgemäß zu entsorgen. Deshalb die Bitte: Nutzen Sie diese Angebote. Müll gehört nicht in unsere schöne Landschaft“, betont Seibel. Er verweist auf die zehn Recyclinghöfe im Landkreis, auf die kostenlose Sperrmüllabholung am Grundstück sowie die kostenlose Abholung von Kühlgeräten. Problemabfälle nimmt das Schadstoffmobil entgegen. Auch für Grünschnitt gibt es über die Grünschnittsammelplätze entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten. Wer unsicher ist, wie ein bestimmter Abfall richtig entsorgt wird, kann sich an die Abfallberatung des Landkreises wenden: E-Mail abfallwirtschaft@lksuedwestpfalz.de. Einen guten Überblick liefern auch die neue Internetseite abfall.lksuedwestpfalz.de sowie die Abfall-App des Landkreises.

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz bringt jede illegale Müllablagerung zur Anzeige. Je nach Art und Umfang können Bußgelder von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro anfallen. Seibel verweist in diesem Zusammenhang auf den rheinland-pfälzischen Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Straftat vorliegen; dann sind deutlich höhere Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen möglich.

Natur und Landschaft sind gesetzlich geschützt

„Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass einzelne Grundstückseigentümer im Außenbereich rechtliche Vorgaben nicht beachten“, erklärt Seibel. Der Kreisverwaltung werden regelmäßig illegale Müll- und Sperrmülllagerplätze gemeldet. Der Außenbereich steht jedoch unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Selbst Grundstückseigentümer dürfen dort nicht beliebig Abfälle und andere Dinge lagern. Das betrifft auch vermeintlich harmlose Fälle: Auch unbelasteter Erdaushub darf nicht einfach irgendwo in die Landschaft gebracht werden. In den Jahren 2024 und 2025 hat die Kreisverwaltung jeweils rund 170 Fälle illegaler Müllablagerungen erfasst, quer über den Landkreis verteilt. Bei einem Drittel der Fälle waren die Verursacher bekannt.

Der Kreisbeigeordnete setzt auf die Einsicht der Grundstückseigentümer. Er ruft sie dazu auf, Ordnung zu schaffen und beispielsweise ausgediente Anhänger, Fahrzeuge und Metallschrott ordnungsgemäß zu entsorgen. „Was nicht mehr gebraucht wird, sollte nicht einfach auf dem Grundstück stehen bleiben. Abstellen und vergessen ist keine dauerhafte Lösung“, sagt Manfred Seibel. Sein Appell: „Helfen Sie mit, unsere Landschaft sauber zu halten. Nutzen Sie die vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten und sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Entsorgung haben. Gemeinsam lässt sich vieles unkompliziert lösen.“