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Hauensteiner Bote
Hauensteiner Bote online
Online-Medien rücken in unserer Gesellschaft immer mehr in den Mittelpunkt des täglichen Lebens. Deshalb wollen wir unser Online-Angebot exklusiv für unsere Bürger erweitern. Wir stellen unsere Wochenblattausgabe online. In Zusammenarbeit mit dem Verlag Linus-Wittich wird immer das aktuelle Wochenblatt im Internet eingestellt. Berichte können ganz einfach über eine Volltextsuche gefunden werden; eine Sortierung der Berichte nach Gemeinden ist selbstverständlich auch möglich. Als Besonderheit sind unter der Rubrik "Archiv" auch ältere Ausgaben des Amtsblattes zu finden.
Sie wollen selbst Vereinsberichte/Nachrichten veröffentlichen? Oder eine Anzeige schalten? Hier die entsprechenden Informationen und Kontakte hierzu:
Annahmeschluss:
Der Annahmeschluss ist für alle Vereinsberichte, kirchliche Nachrichten und sonstige Mitteilungen jeweils dienstags, 15.00 Uhr. An Feiertagen wird der Annahmeschluss jeweils vorverlegt.
LINUS WITTICH Medien KG, Europa-Allee 2 (Industriegebiet Region Trier),
Postanschrift: Postfach 1154, 54343 Föhren
Tel: 06502/9147-0
für den nichtamtlichen Teil: 06502/9147-213 oder 06502/9147-212
Einstellung von Vereinsberichten über CMSweb unter https://cmsweb.wittich.de/
Für Sonstiges ist der Verlag wie folgt zu erreichen:
Internet: www.wittich.de
E-Mail: info@wittich-foehren.de
Anzeigen
Anzeigenannahmeschluss für Anzeigen: dienstags, 12 Uhr.
Geschäfts- und Familien- und Kleinanzeigen sind bei Frau Pia Wünschel, Lichtenfelser Str. 37, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343/93 92 65, Handy: 0151/12 71 30 21, Fax: 06343/93 92 66 oder pia.wuenschel@gmx.de aufzugeben.
Veröffentlichungen politischer Parteien sowie deren Untergruppen
Wir bitten die Einsender von Artikeln politischer Parteien und Gruppierungen, die folgenden Richtlinien bei der Einreichung von Texten für den redaktionellen Teil zu beachten:
Veröffentlichungen politischer Parteien sowie deren Untergruppen müssen auf die Ankündigungen von Versammlungen und Berichte von Versammlungen begrenzt bleiben. Bei Berichten von Versammlungen, Referaten etc. ist darauf zu achten, dass z.B. der Referent und das Thema genannt werden dürfen, nähere parteipolitische Aussagen müssen jedoch entfallen. Eine Vorstellung und Bewerbung eines Kandidaten mit dessen politischen Zielen und persönlichem Lebenslauf ist nicht möglich.
Ebenfalls nicht veröffentlicht werden:
- abwertende Äußerungen über Handlungsweisen, Vorstellungen und Entscheidungen anderer politischer Parteien oder Wählergruppen
- Angriffe bzw. abwertende Äußerungen zu Personen bzw. Amts- und Mandatsträgern
- Diffamierungen oder Beleidigungen
- Stellungnahme zu politischen Tagesthemen (Bundes- oder Landespolitik) bleiben ebenso wie Leserbriefe, leserbriefähnliche Einsendungen sowie Meinungsäußerungen unberücksichtigt.
Wahlaussagen zu Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen dürfen nur als kostenpflichtige Anzeige veröffentlicht werden.
Der Charakter der Wochenzeitungen als sachliche und auf kommunale Ebene abgestellte Informationsquelle muss neutral und parteipolitisch ungebunden bleiben.
6 Wochen vor den jeweiligen Wahlterminen werden nur Terminankündigungen abgedruckt.
Der Verlag behält sich vor, Texte die diesen Anforderungen nicht entsprechen, ohne weiter Benachrichtigung nach eigenem Ermessen zu verändern, zu kürzen oder ganz entfallen zu lassen.
Nachrufe und Glückwünsche für Parteimitglieder sowie Wünsche zu Ostern, Weihnachten und Neujahr sind kostenpflichtig und müssen über die Anzeigenabteilung eingereicht werden.
Wir danken für Ihr Verständnis!
LINUS WITTCH Medien KG, Redaktion
LINUS WITTICH Medien KG, Redaktion
Nachfolgend die Rubriken der jeweils aktuellen Ausgabe des "Hauensteiner Bote":