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Jagdverpachtung Jagdbezirk Hinterweidenthal West
Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Hinterweidenthal West
Zum 01.04.2026 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk Hinterweidenthal West der Jagdgenossenschaft Hinterweidenthal auf die Dauer von 8 Jahren neu verpachtet.
Der Jagdbezirk hat eine Gesamtgröße von 540 ha, davon sind 65 ha durch Befriedung nicht bejagbar. Die bejagbare Fläche von 475 ha verteilt sich auf ca. 414 ha Wald, ca. 60 ha Feld und ca. 1 ha Gewässerfläche. Der zu verpachtende Jagdbezirk gehört zu keinem Bewirtschaftungsbezirk.
Das durchschnittliche Abschussergebnis in den vorangegangenen drei Jagdjahren beträgt für
Rehwild 25 Stück
Schwarzwild 15 Stück
Rotwild 2 Stück
Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Diese sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Hinterweidenthal West“ bis spätestens Freitag, den 30. Januar 2026 - 11.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Hauenstein, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein, Zimmer 26, einzureichen.
Der Revierförster Axel Werner bietet interessierten Personen im Zeitraum vom 05. Januar bis 10. Januar 2026, die Möglichkeit einer Besichtigung an. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Eine Terminabstimmung ist unter der Mobilnummer 01522-8852004 möglich.
Die Öffnung der Gebote erfolgt am Dienstag, den 03. Februar 2026, 11.00 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein.
Dem schriftlichen Pachtgebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Als Pächter werden nur solche Personen zugelassen, die einen Jahresjagdschein besitzen und einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen haben (§ 14 (5) LJG). Darüber hinaus dürfen keine Gründe gem. § 14 (3) LJG (Überschreiten der Gesamtfläche von 1.000 Hektar) vorliegen.
Zur Abgabe eines Angebots sind gem. § 8 (2) LJVO nur jagdpachtfähige Personen berechtigt, die ihren Hauptwohnsitz in der Region haben.
Mit der Abgabe des Pachtgebotes gelten die Pachtbedingungen - insbesondere die Regelungen zur Übernahme von Wildschäden - als vorbehaltlos anerkannt. Der Verpächter behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Mit der Abgabe des Pachtgebotes verpflichtet sich der Pachtinteressent ein Jagdkonzept vorzulegen, das den Erfordernissen zur Wildschadensvermeidung und der Bejagung der vorkommenden Wildarten Rechnung trägt.
Mit der Abgabe des Pachtangebotes nimmt der Pachtinteressent von folgenden (zukünftigen) Pachteinschränkungen - Jugendzeltplatz, Premiumwanderweg und Freizeitverhalten im Salzbachtal- Kenntnis. Eine Minderung des Pachtpreises auf Grundlage dessen ist ausgeschlossen (§ 536b BGB).
Mit der Abgabe des Pachtangebotes erkennt der Pachtinteressent die Regelungen des Pachtvertrages zur Übernahme der Jagdeinrichtungen vorbehaltlos an.
Die genauen Pachtbedingungen sowie der Musterpachtvertrag können in der Zeit vom Freitag, den 05. Dezember 2025 bis einschließlich Donnerstag, den 29. Januar 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein, Zimmer 26, angefordert werden.
Eine Anforderung ist zudem telefonisch unter der Rufnummer 06392 915-129 oder per E-Mail an klaudia.turchi@hauenstein.rlp.de möglich.
Ferner stehen der Pachtvertrag als Download HIER zur Verfügung.
