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Pflichtumtausch des Führerscheins
Pflicht-Umtausch des Führerscheins kann auch beim Meldeamt beantragt werden
Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss. Bei alten Papierführerscheinen richtet sich die Frist für den Umtausch nach dem Geburtsjahr der Person, auf welche er ausgestellt ist. Ist ein Kartenführerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr dieses Führerscheins.
Handlungsbedarf besteht als nächstes für Inhaber/Inhaberinnen von Karten-Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Für alle Anderen ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Eile geboten. Die individuellen Fristen lassen sich aus der anhängenden Tabelle ablesen.
Zum Umtausch des Führerscheins benötigt man die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument sowie ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 26,50 Euro, der Führerschein ist bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz abzuholen. Soll der Führerschein direkt nach Hause versendet werden beträgt die Gebühr 32,90 Euro.
Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Karten-Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wir weisen darauf hin, dass der Umtausch nur nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06392/915-112 oder 102 möglich ist.