Werden die Einwohner der Verbandsgemeinde Hauenstein zu Schulkosten herangezogen?

  • Leistungsbeschreibung

    Nein, für die Bürger fallen grundsätzlich keine direkten Schulkosten an. Die Schulkosten (Personalausgaben und Sachausgaben) für die Grundschulen werden von verschiedenen Trägern aufgebracht. Für die Personalkosten der Lehrer ist das Land, für die Sachausgaben der jeweilige Schulträger zuständig.
    In Hinterweidenthal ist die Gemeinde Träger der Grundschule. Die Grundschulen in den Gemeinde Hauenstein und Wilgartswiesen stehen ebenso wie die Regionale Schule in Hauenstein in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Hauenstein.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende