Erhalte ich einen Zuschuß für die benötigten Schulbücher meiner Kinder?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zuständigkeit für die Gewährung der Lernmittelfreiheit, d.h. hier die Ausgabe der Gutscheine, liegt bei den Schulträgern. Die Schule teilt die Antragsformulare aus und leitet die eingegangenen Anträge an den Schulträger weiter. Sämtliche Anträge werden bei der Verbandsgemeinde Hauenstein bearbeitet. Für die Bewilligung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende