Ich möchte ein Schild auf einem Gehweg aufstellen! Was muß ich beachten?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzügen, Werbeständern, Plakatieren, Außenbewirtschaftung, Aufstellen von Verkaufsständen bedarf der Erteilung einer Erlaubnis. Die Sondernutzung wird durch eine befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren ergeben sich aus dem entsprechenden Gebührenverzeichnis der Satzung. Für die Sondernutzung ist ein förmlicher schriftlicher Antrag spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen.

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