Wo kann ich einen Führerscheinantrag stellen?

  • Leistungsbeschreibung

    Anträge für die Ersterteilung, Umschreibung oder Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 2, gestellt werden.

    Außerdem sind erforderlich:


    a) Bei der Ersterteilung
    - Sehtestbescheinigung (A, A1, B, BE, M, L,T), (nicht älter als 2 Jahre!)
    - Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
    - 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr!)
    - Gebühr 43,40 €

    b) Führereschein ab 17
    nur für die Klassen B oder BE möglich!
    - 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr!)

    - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre!)
    - Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
    - Antrag "Begleitendes Fahren ab 17" (Erhältlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung), Anlageformular pro Begleitperson
    - Gebühren: 1 Begleitperson 62,40 €, für 2 Begleitpersonen 73,70 €, für 3 Begleitpersonen 85,00 € für 4 Begleitpersonen 96,30 €
       für 5 Begleitpersonen 107,60 €, für 6 Begleitpersonen 118,90 €

    c) Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
    - Sehtestbescheinigung
    - augenfachärztliches Gutachten, wenn die bisherigen Klassen (über 3,5 t) beibehalten werden sollen
    - 1 biometrisches  Lichtbild
    - Führungszeugnis (Gebühr z. Zt. 13,00 €)
    - Gebühr für Führerscheinantrag 5,10 €

    d) Bei Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    - 1 biometrisches Lichtbild
    - augenfachärztliches Gutachten
    - ärztliches Gutachten
    - Führungszeugnis (Gebühr z.Zt. 13,00 €)
    - Gebühr 5,10 €

    e) Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
    - Sehtestbescheinigung
    - Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
    - Kopie und Übersetzung des ausländischen Führerscheins
    - 1 biometrisches Lichtbild
    - Führungszeugnis (Gebühr z. Zt. 13,00 €)
    - Erklärung über den Besitz der ausl. Fahrerlaubnis (EU)
    - Gebühr 5,10 €

    e) Internationaler Führerschein
    Bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Pirmasens, müssen direkt vorgelegt werden:
    - Führerschein
    - gültiger Reisepaß oder Personalausweis
    - 1 biometrisches Lichtbild
    - Karteikartenabschrift von der Behörde bei der die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, wenn nicht bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz

    Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis:
    Klasse A Direkt......................25 Jahre
    Klasse A.............................18 Jahre
    Klasse D, D1, DE, D1E................21 Jahre
    Klasse B, BE, C, C1, CE, C1E.........18 Jahre
    Klasse A1, L, M u. T.................16 Jahre

    Nach Entgegennahme des Antrages bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein erfolgt die weitere Bearbeitung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz -Führerscheinstelle- in Pirmasens.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende