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Wo kann ich einen Führerscheinantrag stellen?
Leistungsbeschreibung
Anträge für die Ersterteilung, Umschreibung oder Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis, Fahrgastbeförderung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 2, gestellt werden.
Außerdem sind erforderlich:
a) Bei der Ersterteilung
- Sehtestbescheinigung (A, A1, B, BE, M, L,T), (nicht älter als 2 Jahre!)
- Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr!)
- Gebühr 43,40 €b) Führereschein ab 17
nur für die Klassen B oder BE möglich!
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr!)- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre!)
- Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
- Antrag "Begleitendes Fahren ab 17" (Erhältlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung), Anlageformular pro Begleitperson
- Gebühren: 1 Begleitperson 62,40 €, für 2 Begleitpersonen 73,70 €, für 3 Begleitpersonen 85,00 € für 4 Begleitpersonen 96,30 €
für 5 Begleitpersonen 107,60 €, für 6 Begleitpersonen 118,90 €
c) Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
- Sehtestbescheinigung
- augenfachärztliches Gutachten, wenn die bisherigen Klassen (über 3,5 t) beibehalten werden sollen
- 1 biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis (Gebühr z. Zt. 13,00 €)
- Gebühr für Führerscheinantrag 5,10 €
d) Bei Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 1 biometrisches Lichtbild
- augenfachärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Führungszeugnis (Gebühr z.Zt. 13,00 €)
- Gebühr 5,10 €
e) Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
- Kopie und Übersetzung des ausländischen Führerscheins
- 1 biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis (Gebühr z. Zt. 13,00 €)
- Erklärung über den Besitz der ausl. Fahrerlaubnis (EU)
- Gebühr 5,10 €
e) Internationaler Führerschein
Bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Pirmasens, müssen direkt vorgelegt werden:
- Führerschein
- gültiger Reisepaß oder Personalausweis
- 1 biometrisches Lichtbild
- Karteikartenabschrift von der Behörde bei der die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, wenn nicht bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz
Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis:
Klasse A Direkt......................25 Jahre
Klasse A.............................18 Jahre
Klasse D, D1, DE, D1E................21 Jahre
Klasse B, BE, C, C1, CE, C1E.........18 Jahre
Klasse A1, L, M u. T.................16 Jahre
Nach Entgegennahme des Antrages bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein erfolgt die weitere Bearbeitung durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz -Führerscheinstelle- in Pirmasens.