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Wer spricht im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein die Verwarnungsgelder aus?
Leistungsbeschreibung
Verwarnungsgelder ("Knöllchen") werden bei der Verbandsgemeinde Hauenstein durch die ausgebildeten Hilfspolizisten bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt. Sofern Sie beanstandet werden, befestigen die Hilfspolizisten an Ihrem Fahrzeug eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung (dies ist ein Verwarnungsgeldangebot). Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, dass ein Verwarnungszettel angebracht werden muss. dies kann auch in Form einer Kennzeichenanzeige mit Übermittlung des Verwarnungsgeldangebotes per Post erfolgen. Der Verkehrsverstoß selbst wird bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Hauenstein festgehalten. Nach etwa 14 Tagen erhalten Sie dann bei Nichteingang des Verwarnungsgeldes ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot. Sofern Sie sich nicht äußern, müssen Sie damit rechnen, dass ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wird.
Übrigens:
In der Verbandsgemeinde Hauenstein müssen mit Ausnahme des Parkplatzes beim Spielpark "Teufelstisch" in Hinterweidenthal, keine Parkgebühren für die öffentlichen Parkplätze entrichtet werden. Es reicht auf den sonstigen Parkplätzen eine Parkscheibe aus.