Wann wird ein Bußgeld verhängt?

  • Leistungsbeschreibung

    Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn eine Bürgerin/ein Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im Ergebnis mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Geahndet werden kann die Ordnungswidrigkeit nur dann, wenn aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer Bestimmung in einer Satzung hierzu die entsprechende Möglichkeit eingeräumt worden ist. Ordnungswidrigkeiten kommen in vielen Bereichen der Verwaltung vor; unter anderem im Bereich des Bauordnungsrechtes, z.B. bei Schwarzbauten; im Bereich des Ordnungsamtes, z.B. bei immissionsschutzrechtlichen Vergehen, im Bereich des Denkmalschutzes oder auch im Bereich des Baumschutzes, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Die Geldbuße beträgt mindestens 10,00 DM und - wenn durch Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmt ist - höchstens 2.000,00 DM. Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen
    Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes gehört. Aufgrund der Ausführungen in der Anhörung wird dann entschieden, ob und in welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird. Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein Widerspruch erheben. Sofern diese dem Einspruch nicht abhelfen kann, entscheidet das Amtsgericht Pirmasens über den Einspruch.

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