Wo kann ich eine Reisegewerbekarte beantragen und was ist hierbei zu beachten?

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Reisegewerbekarte wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein (Ordnungsbehörde) beantragt. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. In diesen Fällen ist gemäß § 55 der Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte erforderlich. Von der Reisegewerbekartenpflicht gibt es zahlreiche Ausnahmen. Daher ist eine generelle Aussage, welche Unterlagen für die Reisegewerbekarte erforderlich sind, nicht möglich.

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