Wo erhalte ich einen Fischereischein und was muß ich hierbei beachten?

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeins ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein die Ordnungsbehörde. Als Arten des Fischereischeines gibt es den Jugend-Fischereischein, den Jahres-Fischereischein und den Fünf-Jahres-Fischereischein. Der Jugendschein kann bei einem Lebensalter von 10-16 Jahren beantragt werden, der Jahres-Fischereischein nur mit einer Prüfung. Eine Prüfung ist auch für den Fünf-Jahres-Fischereischein erforderlich. An Unterlagen werden benötigt: 1 Passfoto und das Fischereiprüfungszeugnis für 1- bzw. 5-Jahresscheine.Die Kosten für den Jugend-Fischereischein betragen zur Zeit 1,53 ?, für den Jahresschein 2,56 ? und für den Fünf-Jahres-Fischereischein 10,23 ?.


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