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Wo erhalte ich einen Fischereischein und was muß ich hierbei beachten?
Leistungsbeschreibung
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeins ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein die Ordnungsbehörde. Als Arten des Fischereischeines gibt es den Jugend-Fischereischein, den Jahres-Fischereischein und den Fünf-Jahres-Fischereischein. Der Jugendschein kann bei einem Lebensalter von 10-16 Jahren beantragt werden, der Jahres-Fischereischein nur mit einer Prüfung. Eine Prüfung ist auch für den Fünf-Jahres-Fischereischein erforderlich. An Unterlagen werden benötigt: 1 Passfoto und das Fischereiprüfungszeugnis für 1- bzw. 5-Jahresscheine.Die Kosten für den Jugend-Fischereischein betragen zur Zeit 1,53 ?, für den Jahresschein 2,56 ? und für den Fünf-Jahres-Fischereischein 10,23 ?.