- Rathaus
- Bürgerservice
- Ortsgemeinden
- Werke
- Tourismus
- Aktuelles
- Aus dem Rathaus
- DIE Broschüre über die Verbandsgemeinde Hauenstein
- Pflichtumtausch des Führerscheins-1
- Pflichtumtausch des Führerscheins
- Fundamt
- Dorferneuerungskonzept Schwanheim
- Bevölkerungsstatistik
- Wichtige Informationen aus dem Meldeamt
- Zentrale Vergabestelle geht in die nächste Runde
- Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
- Defekte Beleuchtung melden
- Wichtig: Prüfen Sie Ihre Ausweisdokumente!
- Pflicht-Umtausch des Führerscheins
- Seniorenbeauftragte
- Seniorenbeauftragte: EHRENAMT TUT GUT-werden Sie DIGITALBOTSCHAFTER
- Hauensteiner Bote
- Termine im Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Die Kreisverwaltung Südwestpfalz informiert
- Infofilm „Schutz bei Starkregenereignissen
- Informationen und Mitteilungen
- Saisoneröffnung Wasgaufreibad
- Entsorgungsbetrieb für Altkleider
- Erlebnispark Teufelstisch
- Kindertagespflege
- Die Seniorenbeauftragte informiert
- Die Seniorenbeauftragte Informiert Teil 2
- Gastgeberverzeichnis Urlaubsregion Hauenstein im Biosphärenreservat Pfälzerwald 2024/25
- Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz informiert
- Grundsteuerreform
- Aus dem Hauensteiner Bote
- Wandervierfalt in der Urlaubsregion Hauenstein
- Digitalpakt Alter
- Editionstassen Urlaubsregion Hauenstein
- Links
- Hauensteiner Bote
- Festakt 50 Jahre Verbandsgemeinde Hauenstein
- Aus dem Rathaus
- Karriere
Wo wird der Personalausweis oder der Reisepass beantragt?
Leistungsbeschreibung
Personalausweis und Reisepass werden beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Hauenstein beantragt. Die Dokumente sind persönlich mit dem bisherigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Die Beantragung erfolgt formlos mit 1 biometrischen Lichtbild aus neuester Zeit. Die Bearbeitungsdauer liegt insgesamt bei 4-6 Wochen, da die Dokumente zur Bundesdruckerei gegeben werden. Die Gebühr beträgt 28,80 € für den Personalausweis sowie 59,00 € für den Reisepass. Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren; eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Bei Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeitsdauer auf 6 Jahre beschränkt. Eine Ausweisänderung ist nur bei Wohnort- oder Wohnungswechsel möglich; ändert sich z.B. der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer Ausweis beantragt werden. In dringenden Fällen können auch vorläufige Dokumente ausgestellt werden.