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Wer erteilt Abschleppaufträge im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein?
Leistungsbeschreibung
Das widerrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen ist nicht zulässig. Derartig abgestellte Fahrzeuge werden im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein von der Ordnungsbehörde nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt. Widerrechtlich abgestellte und stillgelegte Fahrzeuge außerhalb der bebauten Ortslage werden nach den Bestimmungen des Abfallrechts behandelt. Hier ist die Kreisverwaltung Südwestpfalz in Pirmasens zuständig. Ebenso ist die Kreisverwaltung zuständig, wenn es sich um Schrottfahrzeuge im Ortsbereich handelt. Ordnungswidrig geparkte Kraftfahrzeuge, die den Verkehr behindern oder gefährden, werden auf Kosten des Verursachers abgeschleppt. Den neuen Standort kann man dann bei der Ordnungsbehörde oder der Polizei erfragen.