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Kann Plakatwerbung im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein ohne Genehmigung angebracht werden?
Leistungsbeschreibung
Plakatwerbung bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die zuständige Ordnungsbehörde. Für die Plakatwerbung muß ein förmlicher schriftlicher Antrag, aus dem die Dauer der Plakataktion, die Anzahl der Plakate sowie der verantwortliche Aufsteller ersichtlich ist, gestellt werden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Michael NistFachbereichsleiter
- Frau Christina Sander