- Rathaus
- Bürgerservice
- Ortsgemeinden
- Werke
- Tourismus
- Aktuelles
- Aus dem Rathaus
- DIE Broschüre über die Verbandsgemeinde Hauenstein
- Pflichtumtausch des Führerscheins-1
- Pflichtumtausch des Führerscheins
- Fundamt
- Dorferneuerungskonzept Schwanheim
- Bevölkerungsstatistik
- Wichtige Informationen aus dem Meldeamt
- Zentrale Vergabestelle geht in die nächste Runde
- Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
- Defekte Beleuchtung melden
- Wichtig: Prüfen Sie Ihre Ausweisdokumente!
- Pflicht-Umtausch des Führerscheins
- Seniorenbeauftragte
- Seniorenbeauftragte: EHRENAMT TUT GUT-werden Sie DIGITALBOTSCHAFTER
- Hauensteiner Bote
- Termine im Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Die Kreisverwaltung Südwestpfalz informiert
- Infofilm „Schutz bei Starkregenereignissen
- Informationen und Mitteilungen
- Saisoneröffnung Wasgaufreibad
- Entsorgungsbetrieb für Altkleider
- Erlebnispark Teufelstisch
- Kindertagespflege
- Die Seniorenbeauftragte informiert
- Die Seniorenbeauftragte Informiert Teil 2
- Gastgeberverzeichnis Urlaubsregion Hauenstein im Biosphärenreservat Pfälzerwald 2024/25
- Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz informiert
- Grundsteuerreform
- Aus dem Hauensteiner Bote
- Wandervierfalt in der Urlaubsregion Hauenstein
- Digitalpakt Alter
- Editionstassen Urlaubsregion Hauenstein
- Links
- Hauensteiner Bote
- Festakt 50 Jahre Verbandsgemeinde Hauenstein
- Aus dem Rathaus
- Karriere
Welche Bestimmungen gibt es zu Lärmbelästigungen in der Verbandsgemeinde Hauenstein?
Leistungsbeschreibung
Aufgrund der geltenden immissionsrechtlichen Gesetze und Verordnungen ist der Betrieb von Rasenmähern, das Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern sowie sonstige Betätigungen, die nach der Lage der Örtlichkeit übermäßige Geräusche verursachen, zu bestimmten Zeiten nicht gestattet. So ist z.B. der Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 13.00 - 15.00 Uhr und in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr verboten. Der Schutz der Nachtruhe umfasst die Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr. Innerhalb von Wohnhäusern ist noch die Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr besonders geschützt. Dies gilt jedoch nicht bei Baustellen, Ernte und sonstigen gewerblichen Tätigkeiten. Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein - Ordnungsbehörde - zur Erteilung von Auskünften und zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden zur Verfügung. Bitte benennnen Sie bei Ihrer Beschwerde den Störer,
die Tatzeit und die Art der Lärmbelästigung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Dirk Blau
- Herr Michael NistFachbereichsleiter
- Frau Christina Sander