Wie hoch sind die Gebühren für eine Gestattung?

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 12 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen (z.B. Kirmes, Schützenfest usw.) vorübergehend gestattet werden.

    Die Kosten betragen:

    1. Tag 35,-- €

    jeder weitere Tag 15,-- €


    Ein Antrag für diese Gestattung kann mit diesem Formular beantragt werden.


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