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Wie hoch sind die Gebühren für eine Gestattung?
Leistungsbeschreibung
Nach § 12 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen (z.B. Kirmes, Schützenfest usw.) vorübergehend gestattet werden.
Die Kosten betragen:
1. Tag 35,-- €
jeder weitere Tag 15,-- €
Ein Antrag für diese Gestattung kann mit diesem Formular beantragt werden.