Wie sind die Sperrzeiten in der Verbandsgemeinde Hauenstein?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 1.00 Uhr und endet um 5.00 Uhr. In der Nacht zum Samstag, zum Sonntag, zu einem gesetzlichen Feiertag, zum Rosenmontag und zum Fastnachtsdienstag ist die Sperrzeit aufgehoben.

    Die Sperrzeit kann verkürzt werden. Hierzu ist ein formloser, schriftlicher Antrag an die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Angabe der gewünschten Sperrzeitverkürzung zu stellen.

    Liegt ein öffentliches Bedürfnis vor oder bestehen besondere örtliche Verhältnisse, kann die Sperrzeit festgelegt, verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende