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Ich möchte die Straße wegen Arbeiten sperren.
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmen sich mit der Verkehrsbehörde in Verbindung setzen, um die Beschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Ein entspechender Antrag kann hier heruntergeladen werden.
Die Kosten für eine solche Erlaubnis betragen je nach Aufwand 50,00 - 300,00 ?.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Michael NistFachbereichsleiter
- Frau Christina Sander