Gibt es eine Möglichkeit, einen Wasseranschluß (Außenwasserhahn) gesondert abzurechnen?Dieser Anschluß wird nur für den Garten benutzt und hat keine Einleitung in das Abwassersystem.

  • Leistungsbeschreibung

    In unserem Versorgungsgebiet (Verbandsgemeinde Hauenstein) wird bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren ohne besonderen Nachweis ein pauschaler Abzug von 10 % der bezogenen Frischwassermenge gewährt, d. h., bei einem Jahresverbrauch von 100 m³ werden 90 m³ Schmutzwasser berechnet.Auf Antrag des Gebührenschuldners (bis zum 31.01. des folgenden Jahres) kann die Absetzung einer Wassermenge, die nachweislich nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird, erfolgen. Dann entfällt jedoch der vorgenannte pauschale Abzug.Für den Nachweis wäre an dem Zulauf der Außenzapfstelle ein privater (auf eigene Kosten), geeichter (Eichfrist 6 Jahre) Zähler einzubauen.TIP: Ein Außenwasserhahn mit gesondertem Zähler ist nur empfehlenswert, wenn der voraussichtliche Verbrauch an dieser Zapfstelle den allgemeinen 10 %igen Abzug übersteigt.(siehe hierzu § 20 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Hauenstein vom 19.05.1998)


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