Was muss ich beachten, wenn ich einen Sterbefall beurkunden lassen will?

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Sterbefall ist bis spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Vorzulegen sind die ärztliche Todesbescheinigung, bei Ledigen die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, bei Verheirateten/Verwitweten/Geschiedenen die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches sowie ggf. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil.

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