- Rathaus
- Bürgerservice
- Ortsgemeinden
- Werke
- Tourismus
- Aktuelles
- Aus dem Rathaus
- DIE Broschüre über die Verbandsgemeinde Hauenstein
- Pflichtumtausch des Führerscheins-1
- Pflichtumtausch des Führerscheins
- Fundamt
- Dorferneuerungskonzept Schwanheim
- Bevölkerungsstatistik
- Wichtige Informationen aus dem Meldeamt
- Zentrale Vergabestelle geht in die nächste Runde
- Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
- Defekte Beleuchtung melden
- Wichtig: Prüfen Sie Ihre Ausweisdokumente!
- Pflicht-Umtausch des Führerscheins
- Seniorenbeauftragte
- Seniorenbeauftragte: EHRENAMT TUT GUT-werden Sie DIGITALBOTSCHAFTER
- Hauensteiner Bote
- Termine im Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Die Kreisverwaltung Südwestpfalz informiert
- Infofilm „Schutz bei Starkregenereignissen
- Informationen und Mitteilungen
- Saisoneröffnung Wasgaufreibad
- Entsorgungsbetrieb für Altkleider
- Erlebnispark Teufelstisch
- Kindertagespflege
- Die Seniorenbeauftragte informiert
- Die Seniorenbeauftragte Informiert Teil 2
- Gastgeberverzeichnis Urlaubsregion Hauenstein im Biosphärenreservat Pfälzerwald 2024/25
- Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz informiert
- Grundsteuerreform
- Aus dem Hauensteiner Bote
- Wandervierfalt in der Urlaubsregion Hauenstein
- Digitalpakt Alter
- Editionstassen Urlaubsregion Hauenstein
- Links
- Hauensteiner Bote
- Festakt 50 Jahre Verbandsgemeinde Hauenstein
- Aus dem Rathaus
- Karriere
Was muss ich beachten, wenn ich einen Sterbefall beurkunden lassen will?
Leistungsbeschreibung
Jeder Sterbefall ist bis spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen. Vorzulegen sind die ärztliche Todesbescheinigung, bei Ledigen die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen, bei Verheirateten/Verwitweten/Geschiedenen die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches sowie ggf. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil.