- Rathaus
- Bürgerservice
- Ortsgemeinden
- Werke
- Tourismus
- Aktuelles
- Aus dem Rathaus
- DIE Broschüre über die Verbandsgemeinde Hauenstein
- Pflichtumtausch des Führerscheins-1
- Pflichtumtausch des Führerscheins
- Fundamt
- Dorferneuerungskonzept Schwanheim
- Bevölkerungsstatistik
- Wichtige Informationen aus dem Meldeamt
- Zentrale Vergabestelle geht in die nächste Runde
- Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
- Defekte Beleuchtung melden
- Wichtig: Prüfen Sie Ihre Ausweisdokumente!
- Pflicht-Umtausch des Führerscheins
- Seniorenbeauftragte
- Seniorenbeauftragte: EHRENAMT TUT GUT-werden Sie DIGITALBOTSCHAFTER
- Hauensteiner Bote
- Termine im Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Die Kreisverwaltung Südwestpfalz informiert
- Infofilm „Schutz bei Starkregenereignissen
- Informationen und Mitteilungen
- Saisoneröffnung Wasgaufreibad
- Entsorgungsbetrieb für Altkleider
- Erlebnispark Teufelstisch
- Kindertagespflege
- Die Seniorenbeauftragte informiert
- Die Seniorenbeauftragte Informiert Teil 2
- Gastgeberverzeichnis Urlaubsregion Hauenstein im Biosphärenreservat Pfälzerwald 2024/25
- Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz informiert
- Grundsteuerreform
- Aus dem Hauensteiner Bote
- Wandervierfalt in der Urlaubsregion Hauenstein
- Digitalpakt Alter
- Editionstassen Urlaubsregion Hauenstein
- Links
- Hauensteiner Bote
- Festakt 50 Jahre Verbandsgemeinde Hauenstein
- Aus dem Rathaus
- Karriere
Wie erhalte ich Briefwahlunterlagen?
Leistungsbeschreibung
Wahlberechtigte Personen, die mittels Briefwahl wählen möchten können können die Ausstellung eines Wahlscheines beantragen. Dies kann schriftlich oder mündlich vor einer Wahl unter Beachtung der Fristen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein, Zimmer 31, geschehen. Die Beantragung ist auch per e-Mail unter der Adresse poststelle@hauenstein.rlp.de möglich. Dabei muss jedoch das Geburtsdatum des Antragstellers sowie die auf seiner Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte laufende Nr. des Wählerverzeichnisses angegeben werden. Die Antragstellung per Telefon oder SMS ist unzulässig.
Anschließend stellt die Verwaltung den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen aus. Der Versand erfolgt grundsätzlich an die Anschrift des Hauptwohnsitzes. Der Antragsteller kann jedoch auch eine andere Versandanschrift angeben (Nebenwohnsitz, Urlaubsanschrift o.a.).