Vorläufige Ausweispapiere

  • Leistungsbeschreibung

    In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis bzw. Reisepass zu beantragen. Ein vorläufiger Reisepass kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn die Lieferzeit eines Express-Passes (3 Werktage) nicht mehr ausreicht. Es ist jedoch zu beachten, daß diese vorläufigen Ausweisdokumente nicht in jedem Land anerkannt werden!
    Die aktuellen Einreisebestimmungen findet man auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

    Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Benötigt wird ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Dokumente können direkt bei der Beantragung ausgehändigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
    vorläufiger Reisepass           26,00 €
    Zuschlag für Express-Pass   32,00 €


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