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Busfahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungFür die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Darüber hinaus muss bei allen Busfahrern ein Führungszeugnis bei der für Sie zuständigen Verwaltung beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind bei Neubeantragung oder einem Antrag auf Erweiterung vorzulegen:- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
- Fahrschulantrag
- Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
- Erste Hilfe-Nachweis über 9 UE, sofern diese noch nicht beim LKW-Führerscheinantrag abgegeben wurde
- Bisheriger Führerschein; sollte dieser nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig.
- Führungszeugnis (nach § 30 Abs. 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetz)
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen. Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.
Beim Verlängerungsantrag sind vorzulegen:- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
- Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei über 50-jährigen zusätzlich Leistungsbegutachtung)
- Bisheriger Führerschein; sollte dieser nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen.
siehe auch
FührerscheinAn wen muss ich mich wenden?- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung mit Führerscheinstelle
Rechtsgrundlage