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Ganztagsschulen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz gibt es eine breite Palette von Ganztagsangeboten. Dazu gehören die Ganztagsschulen in verpflichtender Form und in Angebotsform sowie Ganztagsschulen in offener Form. Das Netz der Ganztagsschulen wurde seit Beginn des Ganztagsausbaus in 2002 stetig verdichtet und wird auch weiterhin bedarfsentsprechend ausgebaut.
Ganztagsschulen in verpflichtender Form und Ganztagsschulen in Angebotsform sind schulische Bildungsangebote, in denen der Ganztag eng mit dem Pflichtunterricht verzahnt ist.
Die rheinland-pfälzische Ganztagsschule in Angebotsform ist ein Erfolgsmodell und zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Bildungsangebots geworden. Ganztagsschulen in Angebotsform sehen an 4 Tagen in der Woche (i. d. R. Montag bis Donnerstag) ein Ganztagsangebot von 8 bis 16 Uhr vor. Die Schülerinnen und Schüler profitieren innerhalb des erweiterten Zeitrahmens von einer intensiven schulischen Förderung, neuen Gestaltungsmöglichkeiten des gesamten Schulalltags und einer verstärkten Öffnung der Schule in den Sozialraum durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern. Gleichzeitig wird den Eltern durch dieses Bildungsangebot eine verbesserte Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Erziehungsarbeit ermöglicht. Die Ganztagsschule leistet daher einen wichtigen Beitrag zu Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.
Verpflichtende Ganztagsschulen sind alle G8-Gymnasien. Die Verkürzung der Schulzeit wird mit einem verpflichtenden Ganztagskonzept verbunden, in dem die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Die verkürzte gymnasiale Schulzeit wurde schrittweise an Standorten eingeführt, an denen dies von den Eltern, der Schule und dem Schulträger gewünscht wurde. Insgesamt bieten 20 Gymnasien den 8-jährigen Bildungsgang an.
Darüber hinaus gibt es die Ganztagsschulen in offener Form, die Unterricht und außerunterrichtliches Betreuungsangebot an Grundschulen organisatorisch miteinander verbinden. Das Betreuungsangebot ist freiwillig und kann vom Schulträger, einer Kommune, einem Elternverein oder einem freien Träger eingerichtet werden.