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Schulferien
Leistungsbeschreibung
Bei den Schulferien ist grundsätzlich zwischen den Sommerferien („große Ferien“) und den übrigen Ferienblöcken („kleine Ferien“) zu unterscheiden.
Für die öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie für die Schulen für Erwachsene betragen die Schulferien in der gesamten Bundesrepublik 75 Werktage im Schuljahr.
Die Sommerferien werden in einem mehrjährigen Rhythmus von einer Länderarbeitsgruppe abgestimmt und durch die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen. Grundlage hierfür ist das Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens (Hamburger Abkommen).
Im Anschluss an die Bekanntmachung der Sommerferientermine werden die „kleine Ferien“ durch die einzelnen Länder geplant und festgelegt. In diesem Zusammenhang werden in Rheinland-Pfalz vor der Fixierung der entsprechenden Ferientermine zahlreiche Interessengruppen beteiligt. Hierzu zählen neben den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften auch Behörden, Gremien, Kirchen, Institutionen und Verbände.