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- Wichtig: Prüfen Sie Ihre Ausweisdokumente!
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Fachbereich 2: Bauen
Öffnungszeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Abbruchgenehmigung
- Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
- Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
- Automatensteuer
- Baudenkmalpflege
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Bauliches Nachbarrecht
- Bauvoranfrage stellen
- Bauüberwachung
- Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
- Checkliste Lebenslage Bauen
- Denkmalschutz
- Doppik
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Erbbaurecht
- Erschließung von Grundstücken
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Flächennutzungsplan
- Für welche Wohngebäude ist eine Baugenehmigung erforderlich?
- Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten
- Gebäudeeinmessung
- Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten
- Gewerbesteuer bezahlen
- Gewährung einer Einsicht in das Grundbuch
- Gibt es für die Verbandsgemeinde Hauenstein einen Mietspiegel?
- Grenzfeststellung
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundstücksteilung
- Lagepläne
- Landschaftspflege
- Liegenschaftskarte (Allgemein)
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sind in den Gemeinden noch Bauplätze käuflich zu erwerben ?
- Sozialer Wohnungsbau
- Spendenquittung erstellen
- Spielplätze
- Teilungsvermessung
- Vorkaufsrecht
- Was ist ein Bebauungsplan ?
- Was ist eine Veränderungssperre?
- Wer nimmt die Hausverwaltung für die gemeindeeigenen Wohnungen wahr?
- Werbeanlagen - Bauantrag
- Wie hoch ist die Grundsteuer und der Wegebeitrag in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hauenstein?
- Wie hoch ist die Vergnügungssteuer im Gebiet der Verbandsgemeinde Hauenstein?
- Wie sind die Öffnungszeiten im Bauhof und bei den Werken?
- Wie werden Straßenbaubeiträge festgesetzt ?
- Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen zahlen
- Wir haben in Hauenstein eine Garage auf unsere Grundstücksgrenze gebaut. Wir wollen das Dach als Terasse nutzen. Welchen Grenzabstand müssen wir einhalten und wie muß dieser markiert werden?
- Wo erhalte ich Auskunft über die Verpachtung von öffentlichen Grün- und Ackerland?
- Wo erhalte ich Informationen über die Ablagerung von Bauschutt und Bodenaushub?
- Wo erhalte ich eine Wohnberechtigungsbescheinigung und welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Wohnungsberechtigungsbescheinigung erfüllt sein?
- Wo gibt es in ihrer Verbandsgemeinde freie Bauplätze?
- Wo muß ich Wildschäden melden und was ist hierbei zu beachten?
- Wo wird das Liegenschaftskataster geführt?