Wo erhalte ich Auskunft über die Verpachtung von öffentlichen Grün- und Ackerland?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verpachtung von öffentlichem Grün- und Ackerland erfolgt durch die jeweilige Ortsgemeinde. Die Aufgabe wird durch die Liegenschaftsabteilung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein wahrgenommen. Der Pachtzins ist abhängig von dem jeweiligen Grundstück.

Zuständige Abteilungen