Wo erhalte ich eine Wohnberechtigungsbescheinigung und welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Wohnungsberechtigungsbescheinigung erfüllt sein?

  • Leistungsbeschreibung

    Wohnungsberechtigungsbescheinigungen werden bei der Verbandsgemeinde Hauenstein im Fachbereich Bauen und Finanzen ausgestellt. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn das gesamte Bruttofamilieneinkommen des Antragstellers gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigt. An Unterlagen werden benötigt, ein Personalausweis oder Pass, Einkommensnachweise, ggf. eine Aufenthaltserlaubnis bzw. ein Behindertenausweis. Die Anträge, sowie weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein.

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