Wer nimmt die Hausverwaltung für die gemeindeeigenen Wohnungen wahr?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hausverwaltung umfaßt alle Aufgaben, die erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche Verwaltung der bebauten Liegenschaften sicherzustellen. Zur Hausverwaltung gehören insbesondere die Überwachung und Instandhaltung der Gebäude und Heizungsanlagen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende