Wo muß ich Wildschäden melden und was ist hierbei zu beachten?

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Wildschäden muß der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadens schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein angezeigt werden. Der Geschädigte setzt sich mit dem Jagdpächter zur Regelung des Schadens in Verbindung. Sollte es zu keiner Einigung zwischen den beiden kommen, wird ein förmliches Wildschadensverfahren eingeleitet und ein Ortstermin mit dem Geschädigten, dem Jagdpächter und dem amtlichen Schätzer festgesetzt. Bei diesem Termin wird (wenn zu dieser Zeit schon möglich) die Höhe des Schadens festgesetzt. Eine endgültige Begleichung des Schadens kann auch zum Zeitpunkt der Ernte stattfinden. Die vereinbarte Entschädigung kann entweder in Geld oder in Naturalleistungen ausgezahlt werden