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Wie hoch ist die Vergnügungssteuer im Gebiet der Verbandsgemeinde Hauenstein?
Leistungsbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Hauenstein erhebt in ihrem Gebiet eine Vergnügungssteuer. Nach der Vergnügungssteuer-Satzung sind Veranstaltungen gewerblicher Art vergnügungssteuerpflichtig. Hierunter fallen insbesondere Diskotheken, der Betrieb von Geld- und Spielautomaten. Für eine Diskothek wird die Vergnügungssteuer als Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes erhoben und beträgt grundsätzlich 0,25 ? für jede angefangene 10 m²-Veranstaltungsfläche. Die Geld- und Spielautomaten werden nach festen Sätzen versteuert. Die Steuersätze je Gerät betragen zur Zeit
1.für Geräte mit Gewinnmöglichkeit = 30,68 € je Kalendermonat
2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit = 10,23 € je Kalendermonat.
3. für Musikautomaten = 10,23 € je Kalendermonat
Die vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen und die Aufstellung von Spielautomaten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit sind bei der Verbandsgemeinde Hauenstein anzumelden. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.