Wie hoch ist die Vergnügungssteuer im Gebiet der Verbandsgemeinde Hauenstein?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Verbandsgemeinde Hauenstein erhebt in ihrem Gebiet eine Vergnügungssteuer. Nach der Vergnügungssteuer-Satzung sind Veranstaltungen gewerblicher Art vergnügungssteuerpflichtig. Hierunter fallen insbesondere Diskotheken, der Betrieb von Geld- und Spielautomaten. Für eine Diskothek wird die Vergnügungssteuer als Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes erhoben und beträgt grundsätzlich 0,25 ? für jede angefangene 10 m²-Veranstaltungsfläche. Die Geld- und Spielautomaten werden nach festen Sätzen versteuert. Die Steuersätze je Gerät betragen zur Zeit

    1.für Geräte mit Gewinnmöglichkeit = 30,68 € je Kalendermonat

    2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit = 10,23 € je Kalendermonat.

    3. für Musikautomaten = 10,23 € je Kalendermonat

    Die vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen und die Aufstellung von Spielautomaten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit sind bei der Verbandsgemeinde Hauenstein anzumelden. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.


Zuständige Abteilungen