Wie hoch ist die Grundsteuer und der Wegebeitrag in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hauenstein?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsteuerhebesätze wurden für das Jahr 2011 durch die jeweiligen Haushaltssatzungen der Ortsgemeinden wie folgt festgesetzt:

    Grundsteuer: Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben. Die Grundsteuer ist eine örtliche Gemeindesteuer und wird von jedem Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten erhoben. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz und die Hebesätze in den Haushaltssatzungen der Ortsgemeinden. Die Grundsteuern sind grundsätzlich zu Teilbeträgen am 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

    Das Finanzamt Pirmasens/Zweibrücken, Kaiserstraße 2, 66955 Pirmasens,Telefon: 06331/711-0, führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt (01.01. eines Jahres) durch und erläßt den Einheitswert-, Grundsteuermessbescheid -, die Grundlage für die Grundsteuerfestetzungen durch die Verbandsgemeindeverwaltung Hauenstein ist. Wird der Grundbesitz im Laufe des Jahres veräußert, so ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer (zum 01.01. des nachfolgenden Jahres) zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

    Wegebeitrag: Der erhobene Wegebeitrag wird zweckgebunden für die Unterhaltung und den Ausbau des gemeindlichen Wegenetzes erhoben. Die Veranlagung erfolgt in der Regel mit der Grundsteuer.

    Die jeweilige Höhe der Grundsteuersätze sowie der Hundesteuersätze und der Höhe der Wegebeiträge entnehmen sie bitte dieser Aufstellung.