Wir haben in Hauenstein eine Garage auf unsere Grundstücksgrenze gebaut. Wir wollen das Dach als Terasse nutzen. Welchen Grenzabstand müssen wir einhalten und wie muß dieser markiert werden?

  • Leistungsbeschreibung

    Der Abstand der Terasse zur Grundstücksgrenze muss 3 m betragen.Beim Unterschreiten der 3 m Grenze wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens).


Zuständige Abteilungen