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Wir haben in Hauenstein eine Garage auf unsere Grundstücksgrenze gebaut. Wir wollen das Dach als Terasse nutzen. Welchen Grenzabstand müssen wir einhalten und wie muß dieser markiert werden?
Leistungsbeschreibung
Der Abstand der Terasse zur Grundstücksgrenze muss 3 m betragen.Beim Unterschreiten der 3 m Grenze wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens).