- Rathaus
- Bürgerservice
- Ortsgemeinden
- Werke
- Tourismus
- Aktuelles
- Aus dem Rathaus
- DIE Broschüre über die Verbandsgemeinde Hauenstein
- Pflichtumtausch des Führerscheins-1
- Pflichtumtausch des Führerscheins
- Fundamt
- Dorferneuerungskonzept Schwanheim
- Bevölkerungsstatistik
- Wichtige Informationen aus dem Meldeamt
- Zentrale Vergabestelle geht in die nächste Runde
- Wegfall von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
- Defekte Beleuchtung melden
- Wichtig: Prüfen Sie Ihre Ausweisdokumente!
- Pflicht-Umtausch des Führerscheins
- Seniorenbeauftragte
- Seniorenbeauftragte: EHRENAMT TUT GUT-werden Sie DIGITALBOTSCHAFTER
- Hauensteiner Bote
- Termine im Einwohnermeldeamt und Standesamt
- Die Kreisverwaltung Südwestpfalz informiert
- Informationen und Mitteilungen
- Entsorgungsbetrieb für Altkleider
- Die Seniorenbeauftragte informiert
- Die Seniorenbeauftragte Informiert Teil 2
- Gastgeberverzeichnis Urlaubsregion Hauenstein im Biosphärenreservat Pfälzerwald 2024/25
- Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz informiert
- Grundsteuerreform
- Aus dem Hauensteiner Bote
- Wandervierfalt in der Urlaubsregion Hauenstein
- Digitalpakt Alter
- Editionstassen Urlaubsregion Hauenstein
- Links
- Hauensteiner Bote
- Festakt 50 Jahre Verbandsgemeinde Hauenstein
- Aus dem Rathaus
- Karriere
Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
Leistungsbeschreibung
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
In Rheinland-Pfalz werden Verdachtsflächen, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten im Bodenschutzkataster (BIS-BoKat) geführt. Entsprechend können Grundstückseigentümer* innen beziehungsweise Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Dritte eine Auskunft aus dem Bodenschutzkataster beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Es fallen Gebühren in Höhe von 29,00 bis 855,00 EUR an, je nach Verwaltungsaufwand bei einem Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten.
Rechtsgrundlage
- § 9 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
- § 3 Absatz 1 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 4 Absatz 1 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 11 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
- § 12 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
- § 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Landesgeodateninfrastrukturgesetz (LGDIG)
- § 2 Absatz 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
- § 4 Absatz 1 Alternative 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
- § 7 Landestransparenzgesetz (LTranspG)
- Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)